Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich

Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der Fa. MM- Fire and Rescue Training liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

§2 Anmeldung/ Bestätigung

1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Fa. MM- Fire and Rescue Training muss schriftlich, telefonisch, mündlich, oder via Email erfolgen.

2. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die Annahme der Fa. MM- Fire and Rescue Training zustande.

3. Bei Gruppenanmeldungen ist von jedem Teilnehmer ein gesonderter Anmeldebogen auszufüllen.

4. Der Teilnehmer hat auch nach bestätigter Anmeldung keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung von der Fa. MM- Fire and Rescue Training. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen unter §5.3 eintreten.

5. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Zuvor kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern.

6. Mit der Anmeldung einzelner Personen oder Gruppen wird das Vorliegen einer gültigen medizinischen Untersuchung nach G 26.3 sowie einer erfolgreich absolvierten Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger bestätigt.

7. Eine Kopie der G 26.3- Untersuchung sowie der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind vor Ausbildungsbeginn vorzulegen.

8. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Fa. MM- Fire and Rescue Training anerkannt.

§3 Preise und Kursgebühren

1. Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt nach Rechnungslegung

2. Der Rechnungsbetrag ist unter Beachtung der Fälligkeit und Angabe der in der Rechnung aufgeführten Referenznummer ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu entrichten.

3. Vermerken Sie auf der Buchung, wenn Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.

4. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training behält sich Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Jahr vor.

5. Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich pro Teilnehmerzahl zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Macht der/die Teilnehmer/in von seinem/ihrem Recht auf Stornierung der Kursteilnahme Gebrauch (siehe §10), so sind bereits bezahlte Kursgebühren durch die Fa, MM Fire and Rescue unter den Voraussetzungen der §10.3, §10.4 zu erstatten.

§4 Leistungen

1. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Seminarprogramm, den gesonderten Prospekten bzw. den vertraglichen Vereinbarungen.

2. Die Nichtinanspruchnahme von vertraglich vereinbarten und angebotenen Leistungen führt nicht zur Erstattung der ersparten Aufwendungen.

3. Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Referenten, Trainern und oder Änderungen im Trainingsablauf oder den Lehrinhalten vor.

In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von der Fa. MM- Fire and Rescue Training ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Weitere Schadensersatzansprüche entstehen den Teilnehmern nicht.

 

§5 Durchführung der Trainingseinheiten

1. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Durchführung der Trainingseinheiten.

2. Die Umsetzung erfolgt gemäß der Kursbeschreibung, wobei Änderungen der Ausbildungsorte, Kurstermine und Unterrichtszeiten vorbehalten sind.

3. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training behält sich vor, die Veranstaltung aus betrieblichen Gründen abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

4. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training beginnt mit der Erbringung der Dienstleistung ggf. durch das Versenden von Kursunterlagen.

5. Die Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsangebotes eine Teilnahmebescheinigung.

§6 Teilnahmevoraussetzungen

1. Soweit für ein Kursangebot Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind oder der Zugang aufgrund von Rechtsvorschriften geregelt ist, ist deren Erfüllung Bedingung für eine Teilnahme.

2. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten der Fa. MM- Fire and Rescue Training stehen jedem Teilnehmer offen, der gültige medizinische Untersuchungen G 26.3 und G41 sowie eine erfolgreich abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung und die Atemschutzgeräteträgerausbildung besitzt.

3. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung uneingeschränkt atemschutztauglich sein.

4. Sollten nicht spätestens bei Kursbeginn geeignete Nachweise (z.B. Zertifikate, Kopien von Bescheinigungen etc.) zur Erfüllung aller Zugangsvoraussetzungen vorgelegt werden, ist die Fa. MM- Fire and Rescue Training berechtigt den Vertrag zu kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht dabei nicht.

5. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen gilt der Haftungsausschluss als anerkannt.

6. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung vor Veranstaltungsbeginn. Gäste, die nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls eine Haftungsausschlusserklärung und erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. MM- Fire and Rescue Training ebenfalls durch Ihre Unterschrift an.

§7 Sicherheitsmaßnahmen

1. Die Teilnehmer verpflichten sich, die am Ausbildungsort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Trainer und Referenten Folge zu leisten.

2. Vor Beginn des Trainings oder der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche Sicherheitsunterweisung durch die Trainer oder Referenten gegenüber den Teilnehmern. Die Sicherheitsunterweisung muss befolgt werden. Die Sicherheitsunterweisungen sind ebenfalls Bestandteil der AGB. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine geleistete Unterschrift diese Unterweisung an, und das er diese sorgfältig durchgelesen, verstanden sowie ausgehändigt bekommen hat.

 

§8 Schutzkleidung

1. Es ist Aufgabe des Teilnehmer ´s dafür Sorge zu tragen, dass die mitgebrachten Geräte oder Schutzbekleidungen auf dem aktuellen Stand der Technik sind und den entsprechenden Schutzvorschriften entsprechen.

2. Sollten Ausbilder oder Referenten Sicherheitsmängel an mitgebrachten Geräten oder Schutzausrüstung feststellen, die die Sicherheit des Teilnehmers oder Dritter gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr.

3. Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände, Geräte oder Schutzausrüstung an Leib, Leben, Gesundheit als auch an Sachen entstehen, trägt allein der Teilnehmer, der diese Geräte oder Schutzausrüstung mitgebracht hat, die alleinige Verantwortung und die volle Haftung hierfür. Es gilt die Vermutung, dass mitgebrachte Geräte oder Schutzausrüstung, die zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen geführt haben, ursächlich für den entstandenen Schaden sind. Der Teilnehmer dieser mitgebrachten Geräte oder Schutzausrüstung trägt die Beweislast dafür, dass dem nicht so ist.

§9 Kündigung durch die Fa. MM- Fire and Rescue Training

1. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training kann aus wichtigem Grund zu jeder Zeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

2. Wichtige Gründe sind:
a) vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen,
b) wiederholte und abgemahnte Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals,
c) wiederholte und abgemahnte Nichteinhaltung der geltenden Hausordnung /
Brandschutz- und Arbeitsschutzbestimmungen,
d) Tätlichkeiten gegenüber Teilnehmenden, gegenüber dem Personal sowie
gegenüber dritten Personen,

e) Handlungen, die eine im Zusammenhang des Kursangebots und des
Betriebsablaufs notwendige Vertrauensbasis zwischen Teilnehmenden und der Fa. MM- Fire and Rescue Training zerstören.


3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch Die Fa. MM- Fire and Rescue Training entbindet den/die gekündigten Teilnehmenden nicht von der Zahlung der Kursgebühr.

4. Die Fa. MM- Fire and Rescue Training kann den Vertrag kündigen, wenn der Kurs:
a) aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl,
b) aufgrund des Ausfalls des/der Kursleiter/in z.B. durch Krankheit
c) aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Witterungsbedingungen
nicht stattfinden kann.

Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder können auf einen später stattfindenden Kurs angerechnet werden.

§10 Stornierung

1. Grundsätzlich ist die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich. Dem Teilnehmer wird jedoch die Möglichkeit einer Stornierung eingeräumt.

2. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

3. Erfolgt die Stornierung 14 Tage oder weniger vor Kursbeginn oder nach Kursbeginn, ist die volle Kursgebühr (zzgl. MwSt.) zu zahlen.

4. Erfolgt die Stornierung des Vertragspartners bis 14 Tage vor Kursbeginn, ist eine pauschale Arbeitsgebühr von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.) zu entrichten.

5. Für die Berechnung der rechtzeitigen Stornierung (vgl. §9 3., §9 4.) ist maßgeblich das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsanzeige bei der Fa. MM- Fire and Rescue Training.

6. Diese Regelungen gelten nicht, wenn ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in von Seitens des stornierenden Teilnehmers benannt wird und es zum Vertragsabschluss mit der Fa. MM- Fire and Rescue Training kommt.

§10 Übertragung der Teilnahme

1. Der von Seiten des stornierenden Teilnehmers benannte Ersatzteilnehmer wird vorbehaltlich entsprechender Einwilligung durch die Fa. MM- Fire and Rescue Training neuer Vertragspartner.

2. Es erfolgt ein Vertragsschluss mit dem Ersatzteilnehmer. In diesem Fall wird mit dem neuen Teilnehmer ein neuer Vertrag mit neuen Sicherheitsunterweisungen etc. geschlossen.

3. Sollte die Fa. MM- Fire and Rescue Training den neuen Teilnehmer nicht akzeptieren und in die Übertragbarkeit nicht einwilligen, so verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

§11 Haftungsausschluss

1. Die der Fa. MM- Fire and Rescue Training haftet nicht für Schäden der Teilnehmer/innen.

2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
a) bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit der Teilnehmer/in
aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der der Fa. MM- Fire and Rescue Training oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Fa. MM- Fire and Rescue Training und
b) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. MM- Fire and Rescue Training oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fa. MM- Fire and Rescue Training.

§12 Bilder

1. Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos und Videos gefertigt, welche ggf. auf der Internetseite der Fa. MM- Fire and Rescue Training eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind.

2. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Fa. MM- Fire and Rescue Training.

3. Die Fotos und Videos werden nicht an Dritte weitergegeben.          

§13 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert.

2. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

3. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen.

§14 Schlussbestimmungen

1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

3. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. MM- Fire and Rescue Training.

§15 Inkrafttreten der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2016 in Kraft.